Ihre Meldung in sicheren Händen

Whistleblowing/Hinweisgeberkanal

 

Hinweise auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße in der EGT AG können über die Whistleblowing-Kanäle der EGT AG gemeldet werden. Zu den Whistleblowing-Kanälen der EGT AG gehören das eingabebasierte Whistleblowing-System. Hinweise können durch Ausfüllen eines Online-Formulars im Whistleblowing-System oder per E-Mail (whistleblowing@egt.de) an den Hinweisgeber Koordinator abgegeben werden. Mitarbeitende der EGT AG, Geschäftspartner der EGT AG, deren Mitarbeitende und sonstige Dritte können sich vertrauensvoll an die Whistleblowing-Kanäle der EGT AG wenden.

Unser webbasiertes Whistleblowing-System ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr verfügbar. Es besteht hierbei die Möglichkeit, anonym zu bleiben. Bitte beachten Sie, dass die Anonymität nicht gewährleistet werden kann, wenn Sie die E-Mail-Funktion nutzen.

Warum Whistleblowing wichtig ist:

Es ist für die EGT AG von großer Bedeutung, das Unternehmen, seine Mitarbeitenden, Lieferanten, Kunden, die Umwelt und die Gesellschaft insgesamt vor schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten zu schützen. Wenn schwerwiegende Verstöße in einem frühen Stadium festgestellt werden können, hat die EGT AG bessere Möglichkeiten, Risiken zu verhindern und den Schaden zum Nutzen aller Beteiligten zu begrenzen.

Was gemeldet werden kann:

Die Whistleblowing-Kanäle der EGT AG sind für Hinweise auf mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht, Insiderregeln, Datenschutzrecht, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex der EGT AG geöffnet.

Beispiele für schwerwiegende Verstöße, die gemeldet werden können:

  • Bestechung und Korruption
  • Betrug
  • Interessenkonflikte
  • Unvorschriftsmäßige Beschaffungsverfahren
  • Unfaire Wettbewerbspraktiken
  • Diebstahl
  • Veruntreuung/Unterschlagung/Missbrauch unternehmenseigener Ressourcen
  • Sexuelle Belästigung
  • Andere Formen von personenbezogenem Fehlverhalten wie Mobbing, Diskriminierung, Bedrohung, Gewalt
  • Unzulässige Verwendung von Insiderwissen
  • Verstöße gegen die Menschenrechte
  • Andere Arten von Unregelmäßigkeiten und Fehlverhalten

Was nicht gemeldet werden sollte:

Die Whistleblowing-Kanäle der EGT AG sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträgen) gedacht. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere bekannte Kundenhotline (kundenservice@egt.de/07722 918-100). 

 

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